European Economic
and Social Committee
Partnerships
Sie vertreten
- eine Organisation der Zivilgesellschaft
oder
- ein Organ der EU, das mit einer Organisation der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet,
und Sie organisieren eine Veranstaltung,
- die für die Arbeit des EWSA relevant ist,
- einen Bezug zu den Politikfeldern der EU hat,
- zu Fragen von großer Relevanz für die Zivilgesellschaft –
dann können Sie sich um eine Partnerschaft mit dem EWSA bewerben.
ABLAUF
- Lesen Sie den Abschnitt „Schritt für Schritt“ sorgfältig durch und vergewissern Sie sich, dass Sie alle vorstehend genannten Bedingungen erfüllen können.
- Reichen Sie bitte folgendes Online-Formular ausgefüllt ein: Online-Formular.
- Ihr Antrag wird geprüft, und Sie werden über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
- Für weitere schicken Sie bitte eine E-Mail an: partnerships@eesc.europa.eu
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit aus Sicherheitsgründen oder bei Nichtbeachtung der geltenden Leitlinien widerrufen werden, ohne dass der Antragsteller Anspruch auf Schadenersatz hat.
Pflichten der Organisatoren:
- Ausfüllen des Formulars und Annahme der Bedingungen für die Organisation einer Partnerschaft
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen innerhalb der Fristen gemäß dem Abschnitt „Schritt für Schritt“
- Ausdrückliche Verpflichtung, für in den Räumlichkeiten des EWSA abgehaltene Veranstaltungen keine Teilnahmegebühr zu erheben.
- Einhaltung der Arbeitszeiten im EWSA (9.00 bis 17.30 Uhr), Mittagspause (mindestens 1,5 Stunden) bei der Planung Ihrer Veranstaltung
- Verwendung des Logos des EWSA in allen Dokumenten, Werbebannern und Zugangsausweisen für die Veranstaltung
- Gewährleistung eines umfassenden Registrierungsverfahrens am Tag der Veranstaltung (Prüfung der Identität anhand der Liste der Personalausweise vor der Ausstellung eines Zugangsausweises)
- Gestaltung von Grafiken und Werbebannern
- Zusage, dass der Saal nach der Sitzung wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt wird
- Zusendung eines Berichts über die Veranstaltung an den EWSA
Praktische Vorkehrungen
- Ort: Sitzungssäle – bis zu 180 Plätze
- Technische Anlagen: PC, Projektor, Audio- und Videoaufzeichnung, Dolmetschkabinen usw.
Der EWSA übernimmt/stellt keine:
- Verdolmetschung
- Gastronomie
- Anzeigetafeln und Anstecker
- Lagermöglichkeiten
- Grafiken
- Registrierungsverfahren
Downloads
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Guidelines for organising events in partnership with the EESC