Beirat zum Verhalten der Mitglieder

Der Beirat zum Verhalten der Mitglieder wurde durch die neue, vom Plenum am 20. Februar 2019 verabschiedete Geschäftsordnung eingerichtet.

Der Beirat besteht aus sechs Mitgliedern (drei Frauen und drei Männern), die innerhalb der Struktur des Ausschusses keine sonstigen ständigen Ämter innehaben.

Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre.

Der Beirat gibt Orientierungshilfe bezüglich der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Verhaltenskodex und bewertet auch vermutete Verstöße gegen den Verhaltenskodex.