von der Gruppe Arbeitnehmer 

In großen multinationalen Unternehmen gibt es derzeit mehr als 1 200 europäische Betriebsräte (EBR). Sie sorgen für Demokratie am Arbeitsplatz, denn sie haben bei länderübergreifenden Angelegenheiten Anspruch auf Unterrichtung und Anhörung durch die Unternehmensleitung. Darunter fallen Sachverhalte wie die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie absehbare Entwicklungen bei Stellenplanung, Investitionen oder neuen Arbeitsverfahren. Vereinbarungen aushandeln dürfen europäische Betriebsräte nicht. 

Da die überwiegend am Hauptsitz getroffenen Entscheidungen von Unternehmen für das gesamte Unternehmen gelten, gewinnen die europäischen Betriebsräte zunehmend an Bedeutung. Sie helfen Arbeitnehmervertretern, Unternehmensentscheidungen besser nachzuvollziehen. Gleichzeitig können Unternehmen auf der Grundlage einer entsprechenden Unterrichtung und Anhörung ihre Entscheidungen so gestalten, dass sie in allen Ländern reibungslos umgesetzt werden können. 

Allerdings wurden in der geltenden EBR-Richtlinie (aus dem Jahr 2009) sowie bei ihrer Umsetzung gravierende Mängel festgestellt. Vor allem haben viele europäische Betriebsräte nicht die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, wenn ihre Rechte missachtet werden. Eine Untersuchung zu früheren Gerichtsverfahren und -entscheidungen hat ergeben, dass gerade im Zusammenhang mit den Definitionen der Begriffe „Unterrichtung“, „Anhörung“, „länderübergreifend“ und „Vertraulichkeit“ sowie in Bezug auf das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Hinzuziehung von Sachverständigen (z. B. durch einen Rechtsbeistand oder Gewerkschaftsvertreter) Rechtsunsicherheit besteht. Ferner müssen einige inzwischen veraltete Vorschriften an aktuelle Gegebenheiten weltweit angepasst werden. 

Die Unternehmen und ihre Beschäftigten stehen vor vielschichtigen Herausforderungen: Digitalisierung, Klimaschutz, demografische Entwicklung, Fachkräfte. Diese Veränderungen können einschneidende Folgen haben und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens sowie die soziale Sicherheit und die Produktivität der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Studien belegen, dass wirksame Rechte der Unterrichtung und Anhörung bzw. Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer die Tragfähigkeit der Entscheidungen von Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Europäische Betriebsräte können also bei der Umsetzung von Strategien für einen gerechten Übergang eine entscheidende Rolle spielen. 

Deshalb muss die Richtlinie überarbeitet werden, denn nur so kann für Rechtssicherheit und ordnungsgemäß funktionierende europäische Betriebsräte gesorgt werden. Im Rahmen einer zügigen und reibungslosen Überarbeitung sollten die Mängel der Richtlinie beseitigt und die europäischen Betriebsräte für die Zukunft gerüstet werden. Der EWSA hat in seiner Stellungnahme den Vorschlag der Kommission bewertet und den Gesetzgebern eine Reihe konkreter Vorschläge zur Verbesserung der Richtlinie unterbreitet.