Eine Reform des Strommarkts sollte nicht nur dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 dienen, sondern darüber hinaus Versorgungssicherheit, stabile und erschwingliche Preise sowie das Recht auf Energie gewährleisten, um gefährdete Gruppen zu schützen, so der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss.

In seiner von Jan Dirx und Thomas Kattnig erarbeiteten und im Januar verabschiedeten Stellungnahme „Die Zukunft der Stromversorgung und Strombepreisung in der EU“ fordert der EWSA ein Modell aus staatlicher Regulierung (wenn erforderlich) und privatem Unternehmertum (wenn möglich) und empfiehlt die Einrichtung einer E-Agentur.

Diese könnte die Form eines von der Regierung gegründeten Unternehmens annehmen, das im Hinblick auf Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und stabile und erschwingliche Preise auf dem Strommarkt als Market-Maker fungiert.

Nach Auffassung des Ausschusses sollten die erforderlichen Änderungen des Strommarkts in drei Phasen vorgenommen werden:

  • Phase 1 – bis 2030

    Die E-Agentur erweitert ihr Portfolio um einen Mix aus (CO2-freier) Stromerzeugung. In diesem Zeitraum erfolgt der Stromhandel auf der Day-ahead-Handelsbasis, aber der Einfluss der E-Agentur auf den Markt nimmt zu.

  • Phase 2 – 2030 bis 2040

    Die E-Agentur erreicht ihre Position als Market-Maker und kontrolliert einen angemessenen Teil der Angebotsseite des Marktes durch Lieferverträge. Der Day-ahead-Handel wird in diesem Zeitraum entsprechend angepasst.

  • Phase 3 – 2040 bis 2050

    Die E-Agentur optimiert die Stromversorgungsseite, damit ab 2050 eine nachhaltige, langfristige, treibhausgasneutrale Stromversorgung zu stabilen und vorhersehbaren Preisen gesichert ist. (mp)