European Economic
and Social Committee
EWSA fordert Reformen der EU-Beihilfevorschriften zur Unterstützung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert Änderungen an den EU-Beihilfevorschriften, um den Bedürfnissen sozialwirtschaftlicher Einrichtungen, die bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen eine entscheidende Rolle spielen, besser Rechnung zu tragen.
In seiner auf der Januar-Plenartagung verabschiedeten Stellungnahme „Unterstützung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen: Überlegungen zu den Vorschlägen aus dem Bericht von Enrico Letta“ weist der EWSA darauf hin, dass nach den geltenden Bestimmungen diese Unternehmen nicht hinreichend unterstützt werden können. Sozialwirtschaftliche Unternehmen reinvestieren ihre Gewinne häufig in Maßnahmen zur Erreichung sozialer Ziele, anstatt sie an Investoren auszuschütten.
„Wir wollen stärker für die Vorteile einer wirksamen Regulierung des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfen sowohl für sozialwirtschaftliche Unternehmen als auch für das gesamte System der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sensibilisieren“, so Berichterstatter Giuseppe Guerini.
Sozialwirtschaftliche Einrichtungen, deren Spektrum von Genossenschaften über Gegenseitigkeitsgesellschaften bis hin zu Stiftungen reicht, beschäftigen in der EU insgesamt mehr als 11 Mio. Menschen, was 6,3 % der erwerbstätigen Bevölkerung entspricht. Sie sind in Bereichen wie Sozial - und Gesundheitsdienste, erneuerbare Energien und Armutsbekämpfung tätig. Trotz ihres Beitrags sehen sich viele mit systemischen Hindernissen konfrontiert, wenn es darum geht, langfristiges Investitionskapital oder öffentliche Aufträge zu erhalten. Der derzeitige Rechtsrahmen wird nämlich häufig ihrem gemeinnützigen oder solidarischen Charakter nicht gerecht.
In der Stellungnahme des EWSA wird unter anderem betont, dass die Behörden die bestehenden Instrumente wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und den Rahmen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) nicht in ausreichendem Maße nutzen.
Aus diesem Grund fordert der Ausschuss im Einklang mit Empfehlungen des Letta-Berichts über den Binnenmarkt eine Vereinfachung und Modernisierung der übermäßig komplexen und veralteten Vorschriften der AGVO zur Förderung der Beschäftigung benachteiligter Arbeitnehmer und von Arbeitnehmern mit Behinderungen.
Der EWSA begrüßt zwar die jüngste Anpassung der De-minimis-Höchstbeträge auf 300 000 EUR für normale Unternehmen und auf 750 000 EUR für DAWI-Erbringer, stellt jedoch auch fest, dass mit den stärker maßgeschneiderten Instrumenten wie der AGVO oder spezifischen DAWI-Bestimmungen den Bedürfnissen sozialwirtschaftlicher Einrichtungen in Bereichen wie Gesundheits- und Sozialdienstleistungen besser entsprochen würde. (ll)