European Economic
and Social Committee
Die EU muss in Zwangsarbeit hergestellte Produkte verbieten und die Menschenrechte achten
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstreicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und der institutionellen Verankerung der organisierten Zivilgesellschaft in dem neuen Vorschlag der Kommission. Zudem empfiehlt er Leitlinien zur Unterstützung von Unternehmen, eine spezifische Datenbank mit Risikoindikatoren sowie ein Benchmarking-System.
Ziel ist es, alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu bekämpfen und der EU eine weltweite Führungsrolle im Bereich der Menschenrechte zu sichern. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der EWSA auf seiner Plenartagung im Januar die von Thomas Wagnsonner erarbeitete Stellungnahme zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten.
Darin unterstützt der Ausschuss den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt und betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass alle EU-Mitgliedstaaten das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 1930 ratifizieren.
Der EWSA nimmt darüber hinaus erfreut zur Kenntnis, dass die Bekämpfung der Kinderzwangsarbeit in den Vorschlag aufgenommen wurde, und fordert, die Abschaffung der Kinderzwangsarbeit zu beschleunigen, indem die bestehenden IAO-Übereinkommen über Kinderarbeit in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen werden.
Im Rahmen der Verabschiedung der Stellungnahme betonte Herr Wagnsonner: Die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der Arbeitnehmerrechte und damit die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit und Ausbeutung ist von entscheidender Bedeutung, um insbesondere die weltweite Führungsrolle der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie zu sichern.
Vermeidung des Zwangsarbeitsrisikos
Nach Ansicht des EWSA ist es von entscheidender Bedeutung, Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, dabei zu unterstützen, das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten und Wertschöpfungsketten zu erkennen, zu verhindern, zu minimieren oder zu beseitigen.
Die Vorlage von Leitlinien zur Unterstützung von Unternehmen ist eine grundlegende Maßnahme. Die Leitlinien sollten bei Inkrafttreten der Verordnung herausgegeben werden.
Wichtigstes Mittel zur Durchsetzung des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten sollte eine Datenbank sein, in der präzise und transparente Risikoindikatoren erfasst sind, die sich auf den Ursprung und die Bestandteile eines Produkts sowie weitere relevante Informationen beziehen, aber nicht darauf beschränkt sind.
Zur Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung sollte die Datenbank detaillierte Informationen über das Produkt, den Hersteller, den Einführer, den Ursprung und die Bestandteile sowie die in dem Produkt und seinen Bestandteilen verwendeten Ressourcen und Mineralien enthalten.
Die Datenbank muss zudem ständig auf dem neuesten Stand gehalten und durch Informationen aus Untersuchungen ergänzt werden. Im Interesse der Transparenz sollte sie für Unternehmen, die zuständigen Behörden, die organisierte Zivilgesellschaft und die breite Öffentlichkeit offen und zugänglich sein.
Um die Datenbank effizient zu gestalten, sollte nach Ansicht des Ausschusses ein Benchmarking-System eingeführt werden, das sich auf eine Einstufung der Regionen und Branchen bis hin zu Produktgruppen, Produkten und Unternehmen stützt, die ein hohes bzw. geringes Risiko aufweisen. Das System beruht auf den von Experten in der Datenbank gesammelten Informationen.
Der EWSA fordert die Kommission ferner auf, die Errichtung einer öffentlichen Ratingagentur der EU zu prüfen, die für die Bewertung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit sowie der Menschenrechte bei Geschäftstätigkeiten zuständig wäre. Die Agentur sollte auch damit beauftragt werden, EU-Standards für Sorgfaltspflichtregelungen und entsprechende Systeme zu entwickeln, die zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen beitragen könnten, was insbesondere in deren Interesse läge.
Internationale Zusammenarbeit und starke zivilgesellschaftliche Netzwerke sind von entscheidender Bedeutung
Das Problem der Zwangsarbeit kann nur durch eine enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gelöst werden. Eine seiner Hauptursachen ist die Praxis der Gewinnmaximierung auf Kosten der Achtung der Menschenrechte, weshalb die Gründe und Ursachen des Problems umfassend angegangen werden müssen. Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung könnte wertvolle Fortschritte bei der Schaffung der globalen Grundlagen bewirken.
Die EU sollte ihre diesbezüglichen Bemühungen verstärken und ein verbindliches UN‑Übereinkommen über Wirtschaft und Menschenrechte unterstützen. Zugleich sollte sie in Erwägung ziehen, auf ein mögliches IAO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit in Lieferketten hinzuwirken. Für eine ordnungsgemäße Umsetzung sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit Drittländern und internationalen Organisationen von wesentlicher Bedeutung.
Auf nationaler Ebene spielt die organisierte Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit eine zentrale Rolle. Die Sozialpartner und NGO sind strategisch gut aufgestellt, um institutionelles Engagement und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Ihre institutionelle Verankerung in der neuen Rechtsvorschrift ist deshalb bei der künftigen Umsetzung auf allen Ebenen der Lieferkette von größter Bedeutung.