Die Umweltzerstörung und der Klimawandel wirken sich direkt und indirekt auf eine Reihe von Grundrechten (wie das Recht auf Leben, das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf Bildung) aus. Der EWSA hat sich erstmals mit diesem offensichtlichen Zusammenhang befasst, durch den die Fortschritte zunichte gemacht zu werden drohen, die in den vergangenen Jahrzehnten in den Bereichen Entwicklung, weltweite Gesundheit und Armutsbekämpfung erzielt wurden.
Der Informationsbericht „Umweltschutz als Voraussetzung für die Achtung der Grundrechte“ bot die Gelegenheit, wichtige Fragen anzugehen, insbesondere das Recht auf eine gesunde Umwelt als Grundrecht. Als Verfasserin dieses Berichts möchte ich betonen, dass die Europäische Umweltagentur (EUA) Luftverschmutzung als das größte Umweltrisiko für die Gesundheit in Europa betrachtet. Darüber hinaus verursacht die Luftverschmutzung als ernsthafte Gefahr für die Gesundheit erhebliche wirtschaftliche Kosten, da sie höhere Ausgaben im medizinischen Bereich, verminderte Produktivität, insbesondere durch Fehlzeiten am Arbeitsplatz, und geringere landwirtschaftliche Erträge zur Folge hat. Angesichts dieser Lage beobachten wir erfreut die Entstehung eines neuen Menschenrechts – des Rechts auf eine gesunde, sichere und nachhaltige Umwelt.
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hängen 1,2 Milliarden Arbeitsplätze (40 % der Arbeitsplätze weltweit) von einer gesunden Umwelt ab. Wärmebelastung wird die Arbeitszeit bis zum Jahr 2030 weltweit um 2 % reduzieren, was 72 Millionen Arbeitsplätzen entspricht. Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung werden sich auf Produktivität, Gesundheit und Einkommen der Arbeitnehmer sowie die Ernährungssicherheit auswirken.
Deshalb heißt es in dem Informationsbericht: „Die EU muss sich als verlässlicher Partner auf der internationalen Bühne positionieren und in diesem Sinne Rechtsvorschriften stärken und umsetzen, die auf einem umfassenden menschenrechtsbasierten Ansatz für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beruhen, um eine Richtschnur für Strategien und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels vorzugeben und gleichzeitig die Rechte aller zu schützen. Insbesondere muss die EU stimmig vorgehen und Handelsabkommen stärker berücksichtigen.“
Der EWSA unterbreitet in seinem Bericht eine ganze Reihe von Vorschlägen, mit denen für eine Ausrichtung der Klimaschutzmaßnahmen der EU auf die Grundrechte gesorgt werden soll; insbesondere empfiehlt er die Annahme einer präzisen und koordinierten übergreifenden Strategie und weist darauf hin, dass der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Abschluss gebracht werden sollte. Schließlich fordert er, europäische Rechtsvorschriften – ein „Gesetz der EU zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ – zu erlassen, um gegen missbräuchliche Klagen vorzugehen, mit denen Hinweisgeber, Journalisten, Verteidiger von Rechten und andere Wachhunde der Öffentlichkeit zum Schweigen gebracht werden sollen, und so in ganz Europa für einen starken und einheitlichen Schutz zu sorgen.
Ozlem Yildirim, Mitglied des EWSA und stellvertretende Vorsitzende der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit
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